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Vollstreckung von Urteilen Internationaler Schiedsgerichtbarkeit in China


Im internationalen Geschäftsverkehr stellt die freiwillige Wahl der Internationalen Schiedsgerichtbarkeit die Regel dar. Den Parteien steht frei, das Recht eines bestimmten Staates zu vereinbaren und das jeweilige Schiedsgericht für den Streitfall selber zu wählen. Was passiert jedoch, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und der Verpflichte nicht leistet? Muss man zittern, ob es tatsächlich vollstreckt wird? Mittlerweile braucht man nicht mehr lange zu suchen, um deutsche Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien zu finden.

Erfahrungswerte mit Fähigkeit zur Verallgemeinerung

Als Tipp für Geschäfte in der Region gilt nicht nur, hierzu ein kompetentes Team aufzustellen – auch vor Ort sollten sich “Player” befinden. Die “politische Absicherung” der eigenen Investition wird dem Interessenten nahegelegt. Manche niedergelassenen Agenturen und Kanzleien sind geradezu darauf spezialisiert, die Interessen ihrer ausländischen Klientel auf spezifische Weise umzusetzen.

Die Vollstreckung eines Schiedsspruches muss – sowie überall anders auch – beantragt werden: Es beginnt das sogenannte “Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren”. Der Antragsgegner oder Leistungsverpflichtete kann dabei die Entscheidung vom Volksgericht noch einmal “überprüfen” lassen – auch dann, wenn die Rechtskraft des bereits bestehenden Titels eingetreten ist. Das ist aber an das Vorliegen eines sinngemäßes Pendant unserer Wiederaufnahmegründe gebunden. Daneben besteht eine Klausel, die jeder Staat für sich als Vorbehalt für seltene Konstellationen beansprucht und der aber keine spezifische Bedeutung beikommt – der “ordre public”. Grundsätzlich jedoch reißt das Volksgericht keine entschiedenen Fälle an sich, zumal das Volk sich gültig und rechtswirksam der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterwirft.

Dieses Verfahren kann aber – selbst bei inhaltlicher Bestätigung – eine Zeitverzögerung bedeuten. Damit muss man rechnen. Deutsche Anwälte sind als solche nicht zugelassen – im Rahmen einer normalen Vertretungsvollmacht hingegen kann man freilich auf sie zurückgreifen.

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