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Einreisebestimmungen in China


Die chinesischen Einreisebestimmungen sind stark reglementiert und restriktiv. Bei dem zur Einreise erforderlichen Visum wird zwischen einem Touristen-, Besucher- und Businessvisum unterschieden. Seit April 2008 wird das Touristen- und Besuchervisum nur für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen und einmaliger oder zweimaliger Einreise ausgestellt. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Visum später im Urlaub auch vor Ort zu verlängern.

Für die Erwirkung eines Visums wird folgendes benötigt:

- Originalreisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Lichtbild (kann über die Homepage der Botschaft der VR China heruntergeladen werden)
- beim Touristenvisum: Eine Kopie des Flugtickets und eine Buchungsbestätigung des Chinesischen Hotels. Eine Reisebestätigung des Reisebüros oder eines Online-Reiseportals wird jedoch nicht akzeptiert. Bei Gruppenreisen wird zusätzlich eine Bestätigung des Reiseveranstalters über die Bezahlung der Reise gefordert.
- beim Besuchervisum: Einen beglaubigten Nachweis der Familienzugehörigkeit. Gleicher Nachname ist seit Mai 2008 alleine nicht mehr ausreichend.
- Beim Businessvisum: die Originaleinladung der zuständigen Ministerien, Provinzialregierung oder ermächtigten Firma bzw. Institution. Handelt es sich bei dem Businessvisum um ein Langzeitvisum für Berufstätige wird zudem ein Gesundheitszeugnis mit negativem Aids-Test gefordert. Ferner die Alien employment License vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China (werden vom Arbeitgeber in China beantragt).

Die Visumsunterlagen müssen entweder persönlich oder durch einen Beauftragten Dritten, z.B. einen Visadienst, eingereicht und wieder abgeholt werden.

Falls während des Chinaaufenthalts auch ein Besuch in Hong Kong oder Macau an der Küste geplant wird, so ist ein Visum mit zweimaliger Einreise nach China zu beantragen. Dieses wird allerdings nur dann genehmigt, wenn dies vom Reiseverlauf her wirklich erforderlich ist. Wichtig ist, dass bei der Visumsbeantragung auch das Datum der zweiten Einreise in China mit angegeben wird.

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